SimConnect
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Simtronic

Koenendelseweg I, 5222 BG ’s-Hertogenbosch, Handelsregisternummer 09081290, im Folgenden „Simtronic B.V.“ genannt.

Artikel 1 Definitionen

In diesen allgemeinen Bedingungen werden die folgenden Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders definiert:

Artikel 2 Allgemeines (Anwendbarkeit)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vorschläge und Verträge zwischen Simtronic B.V. und dem Verbraucher, auf die Simtronic B.V. diese Bedingungen anwendet. Sie sind gültig, es sei denn, die Parteien weichen ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen ab.
  2. Jede Abweichung von diesen allgemeinen Bedingungen ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Simtronic B.V. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Verbraucher wird über diese geplanten Änderungen informiert.
  4. Diese Bedingungen gelten sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland, ungeachtet des Wohnsitzes oder des Sitzes der an einem Vertrag beteiligten Parteien und ungeachtet des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wird oder zu erfüllen ist.

Artikel 3 Preise

  1. Der Preis der zu liefernden Waren ist der im Angebot von Simtronic B.V. angegebene und im Vertrag genannte Preis.
  2. Simtronic B.V. hat das Recht, den Preis zu erhöhen, auch wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Verbraucher ein bestimmter Preis vereinbart wurde. Auch wenn der Preis ursprünglich vorbehaltlos angegeben wurde.
  3. Simtronic B.V. behält sich das Recht vor, zwischenzeitliche Preisänderungen vorzunehmen.
  4. Erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, kann der Verbraucher den Vertrag unabhängig von der Höhe der Erhöhung schriftlich kündigen. Dieses Recht gilt jedoch nicht, wenn die Preiserhöhung durch das Gesetz oder die Verpflichtungen von Simtronic B.V. bedingt ist oder wenn die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
  5. Etwaige zusätzliche Kosten, wie Transport-, Liefer- oder Portokosten, müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt werden.
  6. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer.

Artikel 4 Angebot

  1. Ein Angebot/Vertrag enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Waren. Diese Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Verbraucher eine korrekte Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Wenn Simtronic B.V. Abbildungen verwendet, stellen diese eine angemessene Darstellung der angebotenen Waren dar. Ein offensichtlicher Fehler oder eine Ungenauigkeit ist für Simtronic B.V. nicht bindend.
  2. Simtronic B.V. wird im Vertrag auch die notwendigen Informationen angeben. Dazu gehören unter anderem Identifikationsangaben, der Handelsname, die geografische Adresse, an der Simtronic B.V. ansässig ist, eine Telefonnummer, der Gesamtpreis (einschließlich Steuern), die Lieferkosten, die Zahlungsweise und ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Artikel 5 Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte

  1. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Simtronic B.V. die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen moralischen Schutzrechten vorbehalten sind.
  2. Simtronic B.V. behält sich das vollständige Eigentum an den Waren vor, bis der volle Preis der gelieferten Waren und die Kosten, die sich gegebenenfalls aus Artikel 12 ergeben, vollständig bezahlt sind.
  3. Der Verbraucher darf keine Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen, es sei denn, die gelieferten Waren werden für einen anderen Zweck verwendet oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die von Simtronic B.V. im Rahmen des Vertrags erstellt werden, Eigentum von Simtronic B.V., unabhängig davon, ob sie an den Verbraucher oder an Dritte geliefert werden.
  5. Kommt der Verbraucher dem Vorstehenden nicht nach, ist Simtronic B.V. berechtigt, ohne weitere Ankündigung und/oder gerichtliche Intervention ein Bußgeld in Höhe von EUR 11.500,00 (elftausendfünfhundert Euro) für jeden Tag oder Teil davon zu verlangen, an dem der Verstoß andauert.

Artikel 6 Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verbraucher das Angebot von Simtronic B.V. fristgerecht annimmt.
  2. Simtronic B.V. hat das Recht, innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Erfahrung zu bringen, ob der Verbraucher in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie alle Fakten und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss wichtig sind. Wenn Simtronic B.V. aufgrund dieser Erkundigung triftige Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist Simtronic B.V. berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage mit Begründung abzulehnen oder besondere Bedingungen für die Erfüllung festzulegen.

Artikel 7 Stornierung

  1. Der Verbraucher hat das Recht, die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, indem er Simtronic B.V. ein Einschreiben mit Rückschein an Koenendelseweg I, 5222BG ’s-Hertogenbosch schickt. Nach Ablauf der 14-tägigen Wartefrist nach dem Widerruf muss der Verbraucher Simtronic B.V. eine Entschädigung in Höhe von 30% des Kaufpreises zahlen.
  2. Simtronic B.V. kann zu Gunsten des Verbrauchers von der oben genannten Bestimmung abweichen.

Artikel 8 Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Simtronic B.V. durch persönliche Abholung an dem von Simtronic B.V. angegebenen Ort oder durch einen Lieferdienst.
  2. Die Waren gehen auf das Risiko des Verbrauchers über, wenn sie vom Verbraucher empfangen werden. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Verbraucher über, sobald sie rechtlich/faktisch geliefert werden und sich in den Händen des Verbrauchers oder eines vom Verbraucher zu bestimmenden Dritten befinden.
  3. Der Verbraucher muss die ihm zur Verfügung gestellten oder gelieferten Waren zum angegebenen Zeitpunkt erhalten.
  4. Wenn der Verbraucher den Kauf ablehnt oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die zur Lieferung vorgesehenen Waren auf Risiko des Verbrauchers gelagert, nachdem Simtronic B.V. den Verbraucher darüber informiert hat. Der Verbraucher haftet in diesem Fall für alle zusätzlichen Kosten.
  5. Wenn Simtronic B.V. und der Verbraucher sich über die Lieferung einigen, erfolgt die Lieferung mit den Einkäufen zu den Versandkosten, andernfalls informiert Simtronic B.V. den Verbraucher bei Vertragsabschluss über die vereinbarten Bedingungen. Simtronic B.V. behält sich das Recht vor, die Versandkosten zum Zeitpunkt der Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
  6. Wenn die Lieferung in Etappen vereinbart wurde, kann Simtronic B.V. die nachfolgenden Etappen verschieben, bis der Verbraucher die Ergebnisse der vorherigen Etappe schriftlich bestätigt hat.
  7. Wenn die Simtronic B.V. im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Verbraucher anfordert, beginnt die Lieferfrist in dem Moment, in dem der Verbraucher der Simtronic B.V. diese Informationen zur Verfügung stellt.
  8. Simtronic B.V. liefert die Waren mit angemessener Geschwindigkeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen an den Verbraucher, es sei denn, der Verbraucher und Simtronic B.V. haben eine andere Lieferfrist vereinbart. Wenn die Simtronic B.V. eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich bei dieser Frist nur um eine Schätzung. Die angegebene Lieferfrist ist niemals eine absolute Frist.
  9. Im Falle einer Vertragsänderung, einschließlich eines Nachtrags, ist Simtronic B.V. nur dann zu deren Erfüllung berechtigt, wenn diese von einer bevollmächtigten Person von Simtronic B.V. genehmigt wird und der Verbraucher mit dem Preis und den anderen für die Erfüllung festgelegten Bedingungen einverstanden ist. Die Nichterfüllung oder unmittelbare Nichterfüllung des geänderten Vertrages stellt kein Versäumnis seitens Simtronic B.V. dar und ist kein Grund für den Verbraucher, den Vertrag zu kündigen.
  10. Wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen gegenüber der Simtronic B.V. nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet er für alle Schäden (einschließlich der damit verbundenen Kosten), die der Simtronic B.V. direkt oder indirekt dadurch entstanden sind.

Artikel 9 Überprüfung

  1. Der Verbraucher muss die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder spätestens innerhalb von drei Tagen prüfen. Der Verbraucher muss die Qualität und Quantität der gelieferten Ware überprüfen und feststellen, ob sie zumindest den Anforderungen entspricht, die für die normale Verwendung der Ware gelten.
  2. Simtronic B.V. wird das Problem so schnell wie möglich in Absprache mit dem Verbraucher lösen. In jedem Fall müssen die Anweisungen, die Sie von Simtronic B.V. zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde erhalten haben, genau befolgt werden.
  3. Diese Garantie erlischt, wenn der Verbraucher versucht, das Problem ohne Zustimmung von Simtronic B.V. oder ohne Genehmigung von Simtronic B.V. selbst zu lösen und/oder die Anweisungen und/oder Bedienungsanleitungen nicht befolgt.

Artikel 10 Vorauszahlung

Simtronic B.V. ist berechtigt, vom Verbraucher vor Beginn der Arbeiten und Lieferungen eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Preises zu verlangen.

Artikel 11 Zahlung

  1. Der Simtronic B.V. geschuldete Betrag ist bei Lieferung der Waren gegen einen Zahlungsnachweis zu entrichten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  2. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, gilt eine maximale Zahlungsfrist von vierzehn Tagen. Zahlt der Verbraucher nicht vollständig, erhält er eine kostenlose Mahnung und wird zur vollständigen Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Mahnung aufgefordert.
  3. Wenn der Verbraucher nach Ablauf der zweiten Frist (nach Mahnung) seinen Zahlungsverpflichtungen immer noch nicht vollständig nachkommt, ist Simtronic B.V. berechtigt, den geschuldeten Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten, wie in Abschnitt 12 beschrieben, ohne weitere Ankündigung einzuziehen.
  4. Im Falle eines Konkurses, Konkordats oder einer Vormundschaft sind die Forderungen von Simtronic B.V. und die Verpflichtungen des Verbrauchers gegenüber Simtronic B.V. sofort einforderbar.

Artikel 12 Gerichtliche Zinsen und außergerichtliche Kosten

  1. Wird ein geschuldeter Betrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist die empfangende Partei berechtigt, gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 6:119 des Obligationenrechts zu verlangen. Diese Zinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem der Verzug begonnen hat.
  2. Simtronic B.V. kann dem Schuldner die bei der Eintreibung der Forderung entstandenen außergesetzlichen Kosten in Rechnung stellen. Die Höhe dieser außergesetzlichen Inkassokosten unterliegt gesetzlichen Beschränkungen.
  3. Simtronic B.V. ist berechtigt, die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu verwenden, um zunächst die Kosten, dann die aufgelaufenen Zinsen und schließlich das Kapital und die laufenden Zinsen zu reduzieren.
  4. Simtronic B.V. hat das Recht, das Zahlungsangebot ohne Verzug abzulehnen, wenn der Verbraucher eine andere Reihenfolge der Zahlung festgelegt hat. Simtronic B.V. kann die vollständige Zahlung des Hauptbetrags verweigern, wenn die aufgelaufenen Zinsen und Kosten in der Zwischenzeit nicht bezahlt wurden.

Artikel 13 Rückgabe von Waren

  1. Spezielle Waren, die nach den besonderen Wünschen des Verbrauchers bestellt wurden (z.B. Kochgeschirr, Besteck, Geschirr), können nicht zurückgegeben werden. Wenn Simtronic B.V. sich dennoch bereit erklärt, die Ware zurückzunehmen, geschieht dies gegen Vorlage des Zahlungsnachweises oder der Garantie durch den Verbraucher. Der Zahlungs- oder Garantienachweis darf nicht älter als zwei Wochen nach dem Kauf der Ware sein. Darüber hinaus muss das Siegel der Verpackung intakt sein. Wenn das Siegel gebrochen ist, ist eine Rückgabe der Ware nicht möglich.
  2. Wenn der Verbraucher einen Betrag gezahlt hat, erstattet Simtronic B.V. einen Betrag von bis zu 70 % des Kaufpreises so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Datum der Rückgabe.

Artikel 14 Konformität und Garantie

  1. Simtronic B.V. gewährleistet, dass die Waren dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Haltbarkeit und Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Simtronic B.V. verzichtet nicht auf die Rechte und Ansprüche des Verbrauchers nach dem Gesetz und/oder dem Vertrag, wenn eine vom Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung die Verpflichtungen des Verbrauchers gegenüber Simtronic B.V. nicht erfüllt.

Artikel 15 Verantwortung

  1. Simtronic B.V., das Personal von Simtronic B.V. und das Eigentum von Simtronic B.V. haften in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, für Schäden jeglicher Art, einschließlich Geschäftsverlusten, Folgeschäden, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder Personen. Simtronic B.V. übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die von Dritten während der Ausführung des Vertrags verursacht werden.
  2. Simtronic B.V. übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die sich aus der Verwendung der Waren von Simtronic B.V. ergeben.

Artikel 16 Aussetzung und Beendigung

Simtronic B.V. ist berechtigt, in den folgenden Fällen die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen:

  1. Darüber hinaus ist Simtronic B.V. berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich geworden ist oder nach vernünftigen und fairen Kriterien nicht mehr erwartet werden kann oder wenn andere Umstände eintreten.
  2. Wenn der Vertrag gekündigt wird, werden die Forderungen der Simtronic B.V. gegenüber dem Verbraucher sofort einforderbar. Wenn die Simtronic B.V. ihre Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
  3. Simtronic B.V. behält sich das Recht vor, jederzeit eine Entschädigung zu fordern.

Artikel 17 Bürgschaft

  1. Der Verbraucher schützt Simtronic B.V. vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf Materialien oder Daten, die vom Verbraucher zur Verfügung gestellt und bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.
  2. Der Verbraucher schützt Simtronic B.V. vor möglichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erlitten haben, der nicht Simtronic B.V. zuzuschreiben ist.
  3. Wenn Simtronic B.V. daher von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Verbraucher verpflichtet, Simtronic B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann. Wenn der Verbraucher keine angemessenen Maßnahmen ergreift, kann Simtronic B.V. diese Maßnahmen ohne weitere Ankündigung selbst ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die Simtronic B.V. und Dritten entstehen, gehen daher ausschließlich zu Lasten und auf Risiko des Verbrauchers.

Artikel 18 Höhere Gewalt

  1. Wenn die Parteien aufgrund einer Situation, die nicht durch ihr Verschulden entstanden ist, nicht in der Lage sind, eine ihrer Verpflichtungen zu erfüllen, kann ihnen die Verantwortung für diese Situation nicht aufgrund des Gesetzes, des Rechtsgeschäfts oder der vorherrschenden Ansichten im Handel auferlegt werden.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle äußeren Ursachen, vorhersehbare oder unvorhersehbare Ursachen, Ursachen, auf die Simtronic B.V. keinen Einfluss hat, Ursachen, die dazu führen, dass Simtronic B.V. seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zusätzlich zu den durch Gesetz und Rechtsprechung anerkannten Ursachen, verstanden. Dazu gehören auch Streiks bei Simtronic B.V.
  3. Simtronic B.V. ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn diese höhere Gewalt eintrat, bevor Simtronic B.V. nicht in der Lage war, seine Verpflichtung aus höherer Gewalt zu erfüllen.
  4. Die Parteien können die vertraglichen Verpflichtungen während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei eine Entschädigung zahlen zu müssen.
  5. Wenn Simtronic B.V. ihre vertraglichen Verpflichtungen während des Ereignisses höherer Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Simtronic B.V. berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Verbraucher muss diese Rechnung wie einen eigenständigen Vertrag begleichen.

Artikel 19 Geltendes Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Angebote und Verträge mit Simtronic B.V. findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Alle Streitigkeiten unterliegen der Gerichtsbarkeit des Gerichts von ’s Hertogenbosch oder einer anderen zuständigen Gerichtsinstanz.
  3. Sollte eine Klausel oder Unterklausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln.

Artikel 20 Änderung und Auslegung von Begriffen

  1. Bei der Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die neueste oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung verbindlich.

Unternehmensinformationen

  • Simtronic BV
  • Koenendelseweg 1, 5222 BG ’s-Hertogenbosch – Niederlande
  • Tel: +31 73 622 0025
  • E-Mail: [email protected]
  • USt-Nummer: NL006799838B01
  • KvK: 09081290